Der Bremen-Pass ermöglicht Bremer:innen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Weitere Informationen finden Sie in den Audios auf Rumänisch, Romanes, Deutsch und Arabisch:
Erläuterung auf RumänischErläuterung auf RomanesErläuterung auf DeutschErläuterung auf Arabisch
Welche Vorteile bietet der Bremen-Pass?
Der Bremen-Pass ermöglicht:
Ermäßigungen für Theater und Museen
die Teilnahme an Angeboten der Volkshochschule und der Stadtbibliothek sowie
den Erwerb eines StadtTickets für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadtgemeinde Bremen.
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Darüber hinaus ermöglicht der Pass speziell für Schüler:innen in der Stadtgemeinde Bremen
vergünstigte oder kostenfreie Ausflüge und Klassenfahrten
Zugang zu Nachhilfeangeboten
Beitragshilfen zu Schulmaterial
Musikunterricht
Ermäßigungen in der Schulmensa
Wo kann der Bremen-Pass beantragt werden?
Amt für Soziale Dienste
Ein Bremen-Pass kann beantragt werden beim:
Amt für Soziale Dienste Hans-Böckler-Straße 9 Telefon: 0421-361-16892 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00-12:00 Uhr).
oder beim einem Jobcenter in der Nähe
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Sprechtage Amt für wirtschaftliche Hilfen
Für einen Antrag auf einen Bremen-Pass wird ein Termin vereinbart, das kann z.B.
durch Anruf oder
direkt beim Amt
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Wer bekommt den Bremen-Pass?
Voraussetzungen für den Pass sind:
Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wohnsitz in der Stadt Bremen
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Welche Dokumente werden für den Bremen-Pass gebraucht?
Bescheid Kinderzuschlag
Für den Antrag wird
ein Personalausweis (oder Reisepass)
und einen Leistungsbescheid (z.B. Kinderzuschlag oder Bürgergeld)
benötigt.
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